Fritz Fachanwälte
Wissen was Recht ist

Im Arbeitsrecht sind wir in folgenden Bereichen für Sie da:

Arbeitsrecht

Kündigungen & Abmahnungen

Arbeitsvertrag

Abfindungen & Arbeitszeugnissen

Antje Pfingsten


Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden von uns auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des öffentlichen Dienstvertragsrechts vertreten. Durch diese Praxis kennen wir die Motive der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies erleichtert es uns, außergerichtliche und damit schnelle und kostengünstige Lösungen zu finden. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere aus den Arbeitsgerichtsbezirken Düsseldorf (zugehörige Städte u.a. Haan, Hilden, Erkrath, Langenfeld), Solingen und Wuppertal (zugehörige Städte u.a. Wülfrath und Velbert).

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Begründung, Anpassung und Beendigung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen.

Vor Abschluß des Arbeitsvertrages

  • Hilfestellung bei gesetzeskonformen Stellenausschreibungen
  • Das Fragerecht des Arbeitgebers und die Auskunftspflichten des Arbeitnehmers vor Eingehen eines Arbeitsvertrages
  • Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung bei der Einstellung

Die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Individuelle Gestaltung bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, insbesondere Fragen der Haftung, Pensionszusagen und Abfindungsregelungen
  • Befristete Arbeitsverträge

Das bestehende Arbeitsverhältnis

  • Arbeitszeitgestaltung/Teilzeitarbeit
  • Abmahnungen im Arbeitsverhältnis
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
  • Urlaubsgewährung
  • Arbeitszeitkonten
  • Tarifliche und vertragliche Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Altersteilzeit
  • betriebliche Altersversorgung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Betriebsverfassungsrecht

  • Betriebsratswahl und deren Anfechtung
  • Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Nachteilsausgleich
  • Sozialplan
  • Interessenausgleich

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Im Zentrum des Arbeitsrechts steht der Kündigungsschutz. Es gibt unterschiedliche Arten von Kündigungen.

Die ordentliche Kündigung ist eine Kündigung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist, also eine fristgemäße Kündigung. Wenn das Kündigungsschutz Anwendung findet, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Für die Anwendung kommt es auf die
Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Anzahl der Beschäftigten an. Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann die Kündigung aus verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen gerechtfertigt sein.

Mit der Änderungskündigung werden lediglich Teile des Arbeitsvertrages abgeändert. Sie besteht aus einer Kündigung und einem gleichzeitigem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen weiterzuführen. Bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist die Änderungskündigung auch hiernach überprüfbar. Das heißt, auch hier müssen betriebsbedingte Gründe vorliegen und eine Sozialauswahl durchgeführt werden.

Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist. Erforderlich ist jedoch ein schwerer Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten, der das Vertrauen so sehr zerstört hat, dass eine Zusammenarbeit bis zur fristgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Verstoßes ausgesprochen werden. Sie sollten sich daher umgehend nach Kenntnis des arbeitsvertraglichen Verstoßes anwaltlich über die Erfolgsaussichten einer fristlosen Kündigung beraten lassen.

Wenn eine Betriebsrat oder besonderer Kündigungsschutz besteht, müssen weitere Besondertheiten berücksichtigt werden.

Mehr Infos zu:

Außerordentliche bzw. fristlose Kündigung

Arbeitszeugnis

Befristete Arbeitsverträge

Elternzeit

Betriebsverfassungsrecht

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